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Lärm

 

        Das gute Wetter kommt und mit ihm auch die Pflegemaschinen der Grünanlagen: Mäher, Bodenfräsen, Motorsägen, Freischneider sowie Feuer.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die schönen Tage auch mit Mahlzeiten im Freien, Grillabenden, Spaziergängen im Garten verbunden sind ...

Damit Sie auch weiterhin Ihre Freizeit im Freien genießen können, um dort zu mähen oder sich dort auszuruhen, hat die Gemeinde sehr spezifische Zeitfenster eingerichtet, die von praktisch allen Gemeinden angewendet werden - und auf jeden Fall ausreichend umfangreich -, in denen der Einsatz von Mähern und anderen Kraftfahrzeuge werden toleriert. Wir bitten Sie, diese zu respektieren:

 

IN BEZUG AUF LÄRM : In Anwendung des Lärmgesetzes von 1992, Heimwerker- oder Gartenarbeiten, die von Personen ausgeführt werden, die Werkzeuge oder Geräte verwenden, die aufgrund ihrer Lautstärke wahrscheinlich Unannehmlichkeiten für die Nachbarschaft verursachen, wie Rasenmäher, Kettensäge, Bohrmaschine usw. …, Kann nur durchgeführt werden:

 

Jeden Wochentag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr
Samstag: 9 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr
Sonn- und Feiertage: 10 bis 12 Uhr

 

BEZÜGLICH FEUER : Vom 1. Mai bis 31. Oktober sind in der Maas alle Feuer in einer Entfernung von weniger als 100 m von Straßen, 20 m von Wegen, 200 m von Häusern, 200 m von Wäldern und Wäldern und 400 m für Nadelhölzer verboten. Bei Stoppel-, Stroh- und Ernteabfallbränden beachten Sie bitte die geltenden Rechtsvorschriften und geben Sie eine Meldung an das SDIS ab (Formulare sind im Rathaus erhältlich).

 

  „Die Freiheit der einen hört dort auf, wo die der anderen beginnt“

 

Danke für Ihr Verständnis,

Das Rathaus

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