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Volkszählung

 

Jede Person (Junge oder Mädchen) mit französischer Staatsangehörigkeit muss zwischen dem 16. Lebensjahr und dem Ende des 3. Folgemonats registriert sein.

Franzosen, die in diesem Zeitraum nicht gezählt wurden, können ihre Situation bis zum Alter von 25 Jahren regeln.

Dieser Ansatz ermöglicht die Durchführung der obligatorischen Bürgerzählung im Hinblick auf die Teilnahme am Defence and Citizenship Day (JDC).

Ihre Gemeinde sendet Ihnen Ihre Volkszählungsbescheinigung per Post oder in digitalisierter Form in der Aktentasche Ihres mon.service-public.fr-Kontos zu.

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/R2054

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