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Volkszählung
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Jede Person (Junge oder Mädchen) mit französischer Staatsangehörigkeit muss zwischen dem 16. Lebensjahr und dem Ende des 3. Folgemonats registriert sein.
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Franzosen, die in diesem Zeitraum nicht gezählt wurden, können ihre Situation bis zum Alter von 25 Jahren regeln.
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Dieser Ansatz ermöglicht die Durchführung der obligatorischen Bürgerzählung im Hinblick auf die Teilnahme am Defence and Citizenship Day (JDC).
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Ihre Gemeinde sendet Ihnen Ihre Volkszählungsbescheinigung per Post oder in digitalisierter Form in der Aktentasche Ihres mon.service-public.fr-Kontos zu.
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